Art. 4 AI Act: Was die Pflicht zur KI-Kompetenz wirklich verlangt

Stand: August 2026

Art. 4 des EU AI Act verlangt KI-Kompetenz bei Personen, die mit KI-Systemen umgehen. Die Vorschrift nennt kein bestimmtes Kursformat und keinen bestimmten Zertifikatsnachweis. Unternehmen sollten verständlich dokumentieren, wer welche Grundlagen kennt und wann diese Kenntnisse aufgefrischt wurden.

Was steht in Art. 4?

Art. 4 beschreibt, dass Anbieter und Betreiber von KI-Systemen Massnahmen treffen sollen, damit beteiligte Personen über ausreichende KI-Kompetenz verfügen. Der Text der Verordnung ist auf EUR-Lex abrufbar. Praktisch geht es um Grundlagen, Grenzen, Datenumgang und menschliche Kontrolle.

  • Geltung seit 2. Februar 2025.
  • Fokus auf Personen, die KI im Arbeitskontext einsetzen oder beaufsichtigen.
  • Massnahmen sollen zur Rolle, Erfahrung und Nutzungssituation passen.

Was verlangt Art. 4 nicht?

Art. 4 schreibt keine bestimmte Lernplattform, keine feste Stundenzahl und keinen bestimmten Anbieter vor. Ein Nachweis kann intern erstellt werden, wenn Inhalt, Teilnehmende, Zeitpunkt und Ergebnis nachvollziehbar dokumentiert sind. Der Linup KI-Pass liefert dafür eine strukturierte Grundlage.

Wann betrifft das Schweizer KMU?

Schweizer Unternehmen können betroffen sein, wenn sie KI-Systeme im Zusammenhang mit Angeboten, Kunden oder Prozessen in der EU einsetzen. Für rein lokale Nutzung bleibt die Lage anders, trotzdem sind klare Regeln sinnvoll. Eine erste Einschätzung liefert der KI-Risiko-Check.

Verwandte Begriffe: AI Act, KI-Kompetenz, menschliche Aufsicht.

Dieser Artikel ist eine redaktionelle Einordnung und keine Rechtsberatung.

Nächster Schritt

Prüfen Sie den aktuellen Stand mit dem KI-Risiko-Check oder sehen Sie sich den Kurs an.