Wann verletzt KI das Amtsgeheimnis?

Stand: September 2026

Art. 320 StGB schützt Geheimnisse, die Behördenmitglieder, Beamte und deren Hilfspersonen im Amt erfahren. Anders als beim Berufsgeheimnis verfolgt die Staatsanwaltschaft von Amtes wegen, ohne Strafantrag. Wer Inhalte aus einem laufenden Dossier in ein Online-KI-Tool eingibt, gibt sie an einen Dritten weiter. Die Staatskanzlei des Kantons Zürich untersagt behördliche Personendaten in Prompts. Die Strafdrohung beträgt bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe.

Das Wichtigste in fünf Punkten

  • Art. 320 Ziff. 1 StGB (SR 311.0) droht Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe an; das Amtsgeheimnis ist ein Offizialdelikt, während Art. 321 StGB einen Strafantrag voraussetzt.
  • Der Beamtenbegriff von Art. 110 Abs. 3 StGB ist weit: erfasst sind auch provisorisch Angestellte und Personen, die vorübergehend amtliche Funktionen ausüben, in Milizgemeinden also auch Kommissionsmitglieder.
  • Straflos bleibt nur, wer mit schriftlicher Einwilligung der vorgesetzten Behörde offenbart (Art. 320 Ziff. 2 StGB). Eine mündliche Freigabe genügt dem Wortlaut nicht.
  • Die Gegenrichtung heisst Öffentlichkeitsprinzip: Das Bundesgesetz vom 17. Dezember 2004 (BGÖ, SR 152.3) gilt seit 1. Juli 2006, im Kanton Zürich gilt das Prinzip seit 1. Oktober 2008 nach § 20 IDG (LS 170.4).
  • Die Schweiz zählt am 1. Januar 2026 laut Bundesamt für Statistik 2110 politische Gemeinden; der Schweizerische Gemeindeverband publizierte am 30. Januar 2025 zwei Merkblätter zum Umgang mit KI in der Verwaltung.

Wen bindet das Amtsgeheimnis nach Art. 320 StGB?

Gebunden ist, wer als Mitglied einer Behörde, als Beamter oder als Hilfsperson eines Beamten oder einer Behörde von einem Geheimnis erfährt. Der Gesetzestext erfasst damit drei Konstellationen: das Anvertrauen, die Wahrnehmung in amtlicher oder dienstlicher Stellung und die Wahrnehmung als Hilfsperson. Art. 110 Abs. 3 StGB definiert den Beamten weit; darunter fallen Angestellte einer öffentlichen Verwaltung und der Rechtspflege, provisorisch Angestellte sowie Personen, die vorübergehend amtliche Funktionen ausüben. In einer Milizgemeinde bedeutet das: Der nebenamtliche Kassier, das Mitglied der Baukommission, die Aushilfe am Schalter und die externe Fachperson mit amtlicher Funktion sind gebunden. Die Verletzung bleibt nach dem Gesetzestext auch nach Beendigung des amtlichen oder dienstlichen Verhältnisses oder der Hilfstätigkeit strafbar. Ob eine bestimmte Funktion darunterfällt, klären Sie mit der Rechtsabteilung Ihres Kantons oder einer Fachperson.

Worin unterscheidet sich Art. 320 von Art. 321 StGB?

Der wichtigste Unterschied liegt im Verfahren, nicht im Strafmass. Beide Normen drohen Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe an, doch Art. 321 StGB wird nur auf Antrag verfolgt, Art. 320 StGB dagegen von Amtes wegen. Eine Gemeindeschreiberin kann sich also nicht darauf verlassen, dass ohne Anzeige der betroffenen Person nichts geschieht. Auch die Entbindung funktioniert anders: Beim Berufsgeheimnis entbindet die geheimnisberechtigte Person selbst, beim Amtsgeheimnis die vorgesetzte Behörde schriftlich. Als Gegengewicht sieht Art. 7 Abs. 2 lit. b StPO vor, dass die Kantone die Strafverfolgung von Mitgliedern ihrer Vollziehungs- und Gerichtsbehörden für im Amt begangene Delikte von einer Ermächtigung abhängig machen können; das schützt vor mutwilligen Anzeigen, hebt die Strafbarkeit aber nicht auf.

Wie passt das Öffentlichkeitsprinzip dazu?

Es zeigt in die Gegenrichtung und begrenzt das Amtsgeheimnis. Mit dem Inkrafttreten des Öffentlichkeitsgesetzes am 1. Juli 2006 kehrte der Bund den Grundsatz um: von der Geheimhaltung mit Öffentlichkeitsvorbehalt zur Öffentlichkeit mit Geheimhaltungsvorbehalt. Behörden können ein Gesuch seither nicht mehr pauschal mit dem Hinweis auf das Amtsgeheimnis abweisen. Auf kantonaler Ebene gilt dasselbe Muster: Im Kanton Zürich räumt § 20 IDG jeder Person einen Anspruch auf Zugang zu Informationen ein, die bei einem öffentlichen Organ vorhanden sind; Ausnahmen brauchen eine gesetzliche Grundlage oder ein überwiegendes Interesse. Für die KI-Nutzung folgt daraus eine unbequeme Konsequenz: Wer Informationen unnötig in einem Chatverlauf ablegt, schafft Material, das je nach Ausgestaltung einmal Gegenstand eines Zugangsgesuchs werden kann.

Warum werden Prompts und KI-Antworten aktenrelevant?

Weil die Aktenführungspflicht am Inhalt hängt und nicht am Werkzeug. Die Aktenführung ist das Gegenstück zum Akteneinsichtsrecht der Parteien: Verwaltungshandeln soll nachvollziehbar dokumentiert sein. Wenn eine Sachbearbeiterin einen Einspracheentscheid mit einem KI-Tool vorformuliert und dabei Sachverhaltselemente eingibt, ist der Prompt Teil der Entscheidfindung. Fliesst die Antwort in die Begründung ein, gehört die Grundlage sinnvollerweise ins Dossier; ein bereits abgelegtes Dokument darf später nicht einfach entfernt werden. Hinzu kommt die Archivgesetzgebung der Kantone, die eine geordnete Übergabe archivwürdiger Unterlagen verlangt. Praktisch heisst das: Ein Chatverlauf beim Anbieter ist ein Ort, an dem Verwaltungsinformationen unkontrolliert liegen, obwohl sie entweder ins Dossier oder gar nicht dorthin gehören. Wie Sie das in einer Weisung regeln, zeigt unsere KI-Weisung als Vorlage.

Welche Situationen sind in Gemeinden typisch?

Es sind meist Alltagsroutinen, nicht spektakuläre Fälle. Wiederkehrend sind vier Muster: das Transkribieren einer nicht öffentlichen Sitzung mit einem Onlinedienst, das Zusammenfassen eines Sozialhilfe- oder Kindesschutzdossiers, das Formulieren einer Antwort auf eine Einsprache im Baubewilligungsverfahren und das Überarbeiten eines Arbeitszeugnisses oder Personalentscheids. Allen gemeinsam ist, dass identifizierende Angaben mitgeliefert werden, weil die Aufgabe sonst nicht lösbar scheint. Hinzu kommt der Milizkontext: In einer Gemeinde mit 1200 Einwohnerinnen und Einwohnern genügen Strassenname und Alter, um eine Person zu bestimmen, eine Anonymisierung greift also weniger als in einer Stadt. Beispiele und Formulierungshilfen für diese Fälle sammeln wir unter Gemeindeverwaltung.

Was gilt heute in Kantonen und beim Bund für KI-Tools?

Verbindlich sind derzeit vor allem Weisungen und Merkblätter, nicht ein eigenes KI-Gesetz. Die Staatskanzlei des Kantons Zürich hat für die kantonale Verwaltung festgehalten, dass in Prompts von Online-KI-Generatoren keine behördlichen Personendaten und keine Informationen zum öffentlichen Organ verwendet werden dürfen und solche Dienste kein offizielles Arbeitsmittel sind. Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt verabschiedete am 4. November 2025 eine Richtlinie zur Nutzung online verfügbarer KI-Instrumente. Der Schweizerische Gemeindeverband stellte am 30. Januar 2025 über den Partnerverein Myni Gmeind zwei Merkblätter bereit, eines für Mitarbeitende und eines für die strategische Ebene. Auf Bundesebene beschloss der Bundesrat am 12. Februar 2025, die KI-Konvention des Europarats zu ratifizieren; eine Vernehmlassungsvorlage ist bis Ende 2026 vorgesehen, mit sektoriellem Ansatz.

Was verlangt Art. 320 StGB gerade nicht?

Die Norm verbietet keine Technologie. Art. 320 StGB verlangt weder ein KI-Verbot in der Verwaltung noch einen Serverstandort Schweiz, kein Prüfsiegel und keine Freigabe durch eine Bundesstelle; er sagt auch nicht, welche Dokumente ins Dossier gehören, das regeln Verfahrens-, Informations- und Archivrecht. Ebenso wenig verlangt er, dass jede Information geheim bleibt: Was nach dem Öffentlichkeitsprinzip zugänglich ist, ist kein Geheimnis mehr. Und er begründet keine Haftung der Gemeinde als Organisation, sondern die Strafbarkeit einzelner Personen. Was Art. 320 StGB verlangt, ist eng: dass amtlich erlangte Geheimnisse niemandem offenbart werden, der sie nicht kennen darf, solange keine schriftliche Einwilligung der vorgesetzten Behörde vorliegt. Ob das auf Ihre Konstellation zutrifft, klären Sie mit einer Fachperson.

Vier Alltagssituationen in der Gemeindeverwaltung

SituationWarum sie heikel istPraktikable Alternative
Protokoll einer nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung transkribierenBeratungsinhalte sind amtliche Geheimnisse nach Art. 320 StGBLösung mit Auftragsbearbeitungsvertrag und Verarbeitung im eigenen Verantwortungsbereich
Sozialhilfedossier zusammenfassen lassenBesonders schützenswerte Daten plus Amtsgeheimnis; hohe ReidentifikationsgefahrKeine Falldaten eingeben; Struktur- und Textbausteine ohne Sachverhalt erarbeiten
Antwort auf eine Bau-Einsprache formulierenPrompt wird Teil der Entscheidfindung und damit potenziell aktenrelevantMusterbausteine ohne Parteiangaben; Sachverhalt erst offline einsetzen
Arbeitszeugnis für eine Mitarbeiterin überarbeitenPersonaldaten; in kleinen Gemeinden auch ohne Namen zuordenbarRollenbeschrieb statt Personendaten; Freigabe nach Weisung der Gemeinde

Linup ist ein Schulungsangebot der Alpasana GmbH (Farbweg 18, 5745 Safenwil) und keine Rechtsberatung. Das Zertifikat mit QR-Verifikation ist ein Anbieternachweis und kein amtliches Dokument; es ersetzt weder eine Weisung des Gemeinderats noch die Beurteilung durch die kantonale Aufsicht.

Ein sinnvoller nächster Schritt für eine Gemeinde: Erfassen Sie in einer Sitzung, welche KI-Werkzeuge im Haus bereits im Einsatz sind, halten Sie zwei bis drei klare Verbote fest und lassen Sie diese vom Gemeinderat beschliessen, statt auf eine kantonale Vorlage zu warten. Danach folgt die Schulung, damit die Regel im Alltag ankommt. Der Onlinekurs KI sicher am Arbeitsplatz dauert 2 bis 3 Stunden pro Person, endet mit einem Abschlussquiz und ist in fünf Sprachen verfügbar; das Firmen-Dashboard zeigt den Stand pro Abteilung. Einzellizenz CHF 129, Teampaket CHF 105 bis 85 pro Person, Refresh-Abo CHF 39 pro Person und Jahr, ohne Mehrwertsteuer. Die Belege sammeln Sie in der Nachweismappe.

Nächster Schritt

Prüfen Sie den aktuellen Stand mit dem KI-Risiko-Check oder sehen Sie sich den Kurs an.