Art. 321 StGB zählt die Berufe abschliessend auf: Geistliche, Rechtsanwälte, Verteidiger, Notare, Patentanwälte, nach Obligationenrecht zur Verschwiegenheit verpflichtete Revisoren, Ärzte, Zahnärzte, Chiropraktoren, Apotheker, Hebammen, Psychologen, Pflegefachpersonen, Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Ernährungsberater, Optometristen, Osteopathen sowie ihre Hilfspersonen. Treuhänder und Buchhalter gehören nicht dazu. Wer geschützte Angaben in ein Cloud-Tool eingibt, gibt sie an Dritte weiter; strafbar ist das nur, wenn keine Berechtigung besteht. Die Strafdrohung beträgt bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe.
Das Wichtigste in fünf Punkten
- Art. 321 Ziff. 1 StGB (SR 311.0) droht Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe an, und zwar nur auf Antrag: ohne Strafantrag der geheimnisberechtigten Person läuft kein Verfahren.
- Die Berufsliste ist abschliessend. Im Zug des Gesundheitsberufegesetzes (GesBG, SR 811.21), in Kraft seit 1. Februar 2020, stehen darin unter anderem auch Optometristen und Osteopathen.
- Treuhänder, Buchhalterinnen, Steuerberater ohne Anwaltspatent, Versicherungsbroker und IT-Firmen sind keine Berufsgeheimnisträger nach Art. 321 StGB. Für sie gelten Vertrag, Art. 321a OR, Art. 162 StGB und je nach Tätigkeit das Geldwäschereigesetz (GwG, SR 955.0).
- Art. 321 Ziff. 2 StGB kennt zwei Wege aus der Schweigepflicht: die Einwilligung der berechtigten Person oder eine schriftliche Bewilligung der vorgesetzten Behörde beziehungsweise der Aufsichtsbehörde.
- Das Datenschutzgesetz (DSG, SR 235.1) gilt seit 1. September 2023 und schützt nur Daten natürlicher Personen; Art. 62 DSG droht Busse bis 250'000 Franken an. Das Berufsgeheimnis reicht weiter.
Welche Berufe nennt Art. 321 StGB und welche nicht?
Die Aufzählung in Art. 321 Ziff. 1 StGB ist abschliessend. Sie umfasst Geistliche, Rechtsanwälte, Verteidiger, Notare, Patentanwälte, nach Obligationenrecht zur Verschwiegenheit verpflichtete Revisoren, Ärzte, Zahnärzte, Chiropraktoren, Apotheker, Hebammen, Psychologen, Pflegefachpersonen, Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Ernährungsberater, Optometristen und Osteopathen sowie ihre Hilfspersonen. Strafbar sind zusätzlich Studierende, die ein Geheimnis bei ihrem Studium wahrnehmen und offenbaren. Die Strafbarkeit besteht laut Gesetzestext auch nach Beendigung der Berufsausübung oder der Studien, also lebenslang. Die jüngere Erweiterung der Liste hängt mit dem Gesundheitsberufegesetz zusammen, das am 1. Februar 2020 in Kraft trat und sieben Gesundheitsberufe gesamtschweizerisch regelt. Wer in der Liste nicht steht, fällt nicht unter Art. 321 StGB, auch wenn seine Tätigkeit mindestens ebenso vertrauliche Informationen betrifft. In der publizierten Praxis wurde aus genau diesem Grund verneint, dass sich angestellte Unternehmensjuristen ohne Anwaltsstatus auf das Berufsgeheimnis berufen können.
Warum sind Treuhänder und Buchhalter nicht erfasst?
Weil sie im Gesetzestext schlicht nicht vorkommen und die Aufzählung keine Analogie erlaubt. Diese Abgrenzung wird oft falsch dargestellt, deshalb hier ausdrücklich: Die Verschwiegenheit von Treuhandbüros und Buchhaltungen ist vertraglich und aufsichtsrechtlich begründet, nicht strafrechtlich nach Art. 321 StGB. Grundlage ist meist der Auftrag nach Art. 394 ff. OR mit der Sorgfalts- und Treuepflicht nach Art. 398 OR, bei Angestellten zusätzlich die Treuepflicht nach Art. 321a OR. Wer ein Fabrikations- oder Geschäftsgeheimnis verrät, kann nach Art. 162 StGB belangt werden; wer geheime Personendaten aus beruflicher Kenntnis offenbart, nach Art. 62 DSG mit Busse bis 250'000 Franken. Nimmt ein Treuhänder berufsmässig fremde Vermögenswerte an, bewahrt sie auf oder hilft, sie anzulegen oder zu übertragen, kommen die Sorgfaltspflichten des GwG nach dessen Art. 2 Abs. 3 hinzu. Die Schweigepflicht ist also real, sie hängt nur an anderen Normen.
Wann wird die Eingabe in ein KI-Tool zum Offenbaren?
Ein Offenbaren liegt vor, sobald eine geschützte Tatsache jemandem zugänglich wird, der nicht zum Kreis der Berechtigten gehört. Bei einem Online-KI-Dienst verlässt der Prompt das eigene System; er wird beim Anbieter übertragen, verarbeitet, protokolliert und je nach Vertrag von Menschen gesichtet oder zum Training verwendet. Die Weitergabe ist damit vollzogen, bevor die Antwort auf dem Bildschirm erscheint, und auf einen Schaden kommt es nicht an. Geschützt ist nicht erst die Diagnose oder die Prozessstrategie, sondern bereits die Tatsache, dass eine bestimmte Person Patientin oder Klient ist. Auch Bruchstücke genügen, wenn sie im Zusammenhang zuordenbar bleiben: ein Aktenzeichen, eine seltene Erkrankung, ein Firmenname aus einem Dorf mit 900 Einwohnern. Art. 321 StGB verlangt keine Schädigungsabsicht; Vorsatz bezüglich der Weitergabe genügt. Ob das auf Ihre Konstellation zutrifft, klären Sie mit einer Fachperson.
Sind Cloud- und KI-Anbieter Hilfspersonen?
Sie können es sein, aber nur unter Bedingungen, und diese sind bei frei zugänglichen Chatbots meist nicht erfüllt. Ein für den Schweizerischen Anwaltsverband erstelltes Gutachten von Thouvenin, Schwarzenegger und Schiller (Universität Zürich) kommt zum Schluss, dass ein Cloud-Anbieter als Hilfsperson im Sinn von Art. 321 Ziff. 1 StGB gelten kann, wenn er Teil der arbeitsteilig organisierten Funktionseinheit der Kanzlei wird; Hilfspersonen sind dann keine unberechtigten Dritten. Vorausgesetzt werden eine sorgfältige Auswahl, eine vertragliche Verpflichtung auf das Geheimnis, strenge Zweckbindung und eine Risikobeurteilung im Einzelfall. Verschlüsselt die Kanzlei selbst und hält der Anbieter keinen Schlüssel, entfällt die Offenbarung weitgehend. Ein Gratisdienst ohne Auftragsbearbeitungsvertrag, mit Trainingsnutzung der Eingaben und ohne Weisungsrecht erfüllt diese Voraussetzungen typischerweise nicht. Art. 13 BGFA (SR 935.61) verlangt von Anwältinnen und Anwälten ausdrücklich, die Wahrung des Berufsgeheimnisses durch ihre Hilfspersonen sicherzustellen.
Wie weit reicht das Berufsgeheimnis über den Datenschutz hinaus?
In drei Richtungen deutlich weiter. Erstens schützt das seit 1. September 2023 geltende DSG nur Daten natürlicher Personen; Angaben über juristische Personen fallen nicht mehr darunter, während das Mandatsgeheimnis auch die Unterlagen einer AG erfasst. Zweitens erlaubt das Datenschutzrecht Bearbeitungen bei Rechtfertigungsgründen wie überwiegendem Interesse; Art. 321 StGB kennt diese Abwägung nicht, sondern nur Berechtigung oder Entbindung. Drittens genügt datenschutzrechtlich häufig eine Anonymisierung, während das Berufsgeheimnis auch dann verletzt sein kann, wenn der Name fehlt, der Fall aber identifizierbar bleibt. Der EDÖB hielt am 9. November 2023 fest, dass das DSG technologieneutral formuliert und direkt auf KI-gestützte Datenbearbeitungen anwendbar ist. Das betrifft die Datenschutzebene; die Prüfung nach Art. 321 StGB ersetzt es nicht. Was als personenbezogenes Datum gilt, erläutert unser Glossar.
Wer kann von der Schweigepflicht entbinden?
Nach Art. 321 Ziff. 2 StGB nur zwei Instanzen: die geheimnisberechtigte Person durch Einwilligung oder die vorgesetzte Behörde beziehungsweise die Aufsichtsbehörde durch schriftliche Bewilligung auf Gesuch hin. Geheimnisberechtigt ist die Patientin, der Klient, die ratsuchende Person, nicht der Arbeitgeber und nicht die Praxisleitung. Eine Einwilligung wirkt nur so weit, wie sie reicht: Die Zustimmung zur Übermittlung an eine Krankenversicherung deckt keine Eingabe in ein Textgenerierungstool. Für Gesundheitsberufe führen die Kantone eigene Entbindungsverfahren; die Gesundheitsdirektion des Kantons Bern etwa publiziert dazu einen Leitfaden zur beruflichen Schweigepflicht. Art. 321 Ziff. 3 StGB behält eidgenössische und kantonale Bestimmungen über Melde- und Mitwirkungsrechte, die Zeugnispflicht und die Auskunftspflicht gegenüber einer Behörde vor. Art. 13 BGFA präzisiert für Anwältinnen und Anwälte, dass eine Entbindung nicht zur Preisgabe verpflichtet.
Was verlangt Art. 321 StGB gerade nicht?
Die Norm schreibt keine Technik vor. Art. 321 StGB verlangt keinen Serverstandort Schweiz, kein bestimmtes Verschlüsselungsverfahren, kein Prüfsiegel und kein generelles Cloud-Verbot; eine gesetzliche Pflicht, KI-Werkzeuge zu meiden, gibt es ebenfalls nicht. Auch eine Schulung oder eine schriftliche Weisung verlangt der Wortlaut nicht: Solche Massnahmen folgen aus dem Aufsichts-, Arbeits- und Datenschutzrecht und aus der eigenen Sorgfalt. Die Bestimmung kennt zudem keine Unternehmensbusse, sie richtet sich gegen natürliche Personen und setzt einen Strafantrag voraus; die Frist dafür beträgt nach Art. 31 StGB drei Monate ab Kenntnis von Tat und Täterschaft. Verlangt ist nur eines: dass geschützte Informationen niemandem zugänglich werden, der dazu nicht berechtigt ist. Ob eine bestimmte Konfiguration diese Anforderung erfüllt, klären Sie mit einer Fachperson.
Erfasst oder nicht erfasst: eine Übersicht
| Tätigkeit | Von Art. 321 StGB erfasst? | Woraus folgt die Schweigepflicht sonst? |
|---|---|---|
| Arztpraxis, Zahnarztpraxis, Apotheke | Ja, ausdrücklich genannt | Zusätzlich kantonales Gesundheitsrecht |
| Anwaltskanzlei, Notariat | Ja, ausdrücklich genannt | Art. 13 BGFA (SR 935.61) |
| Pflege, Physiotherapie, Ernährungsberatung, Osteopathie | Ja, im Gesetzestext aufgeführt | Gesundheitsberufegesetz (SR 811.21), seit 1. Februar 2020 |
| Medizinische Praxisassistenz, Kanzleisekretariat | Ja, als Hilfspersonen | Arbeitsvertrag, Art. 321a OR |
| Treuhandbüro, Buchhaltung, Lohnadministration | Nein | Auftrag (Art. 398 OR), Art. 162 StGB, Art. 62 DSG, je nach Tätigkeit GwG (SR 955.0) |
| Revisionsstelle | Nur soweit nach Obligationenrecht zur Verschwiegenheit verpflichtet | Revisionsrecht des OR |
| IT-Dienstleister, Cloud- und KI-Anbieter | Nur als beigezogene Hilfsperson mit Weisungsbindung | Auftragsbearbeitungsvertrag mit Geheimhaltungsklausel |
Linup ist ein Schulungsangebot der Alpasana GmbH (Farbweg 18, 5745 Safenwil) und keine Rechtsberatung. Das Zertifikat mit QR-Verifikation ist ein Anbieternachweis und kein amtliches Dokument. Für die Beurteilung eines konkreten Falls nach Art. 321 StGB ziehen Sie eine Anwältin, einen Anwalt oder die zuständige Aufsichtsbehörde bei.
Ein nützlicher nächster Schritt kostet eine halbe Stunde: Listen Sie auf, welche Rollen in Ihrem Betrieb Berufsgeheimnisträger oder Hilfspersonen sind, und daneben, welche KI-Werkzeuge diese Personen heute tatsächlich benutzen. Diese zwei Spalten sind die Grundlage jeder brauchbaren Weisung und jeder Schulung. Der Onlinekurs KI sicher am Arbeitsplatz braucht 2 bis 3 Stunden Lernzeit pro Person, endet mit einem Abschlussquiz und kostet als Einzellizenz CHF 129, im Teampaket CHF 105 bis 85 pro Person und im Refresh-Abo CHF 39 pro Person und Jahr, jeweils ohne Mehrwertsteuer. Wer die Teilnahme belegen will, legt sie in der Nachweismappe ab; Praxen, Apotheken und Spitex finden Beispiele unter Gesundheitswesen.